Intern
Formularschrank
Bitte nutzen Sie die Formulare auf den Seiten des KUS-Portals.
Raumbuchungstool für die New Work Lounge (A138)
Für die Buchung des New Work Raumes A 138 nutzen Sie bitte das Raumbuchungstool.
Krankmeldung
Facility
Schlüssel und Transponder
Für Transponder und Schlüssel füllen Sie bitte die jeweiligen Anträge im KUS-Portal aus https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/rund-ums-gebaeude/schluessel-transponder/antrag.html. Bitte beachten Sie als Vorgesetzte Frau Heike Mundhaß einzutragen. Schlüssel für studentische Angestellte und Hilfskräfte müssen vorher per Mail bei Frau Mundhaß angefragt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Transponder und Schlüssel ausscheidender Mitarbeiter bei dem Serviceteam abgegeben werden! Dies dient der Entlastung der Mitarbeitenden und auch deren Sicherheit.
Türbeschilderung
Alle Mitarbeitenden im Rechtshaus sind für die Aktualisierungen der Türschilder selbst verantwortlich. Sollte es beim Druck zu Problemen kommen, so ist wahrscheinlich das Papierformat verstellt und muss zurück auf A4 gestellt werden. Mitarbeitende mit den neuen Rahmen wenden sich bitte bis auf Weiteres an das Dekanat.
Telefone
Die Bedienungsanleitungen finden Sie hier: https://www.rrz.uni-hamburg.de/services/weitere/telefondienste/bedienungsanleitungen.html. Zur besseren Unterscheidung, dass 60er hat ein Farbdisplay, dass 40 ist nur s/w und das 15er hat kein großes Display.
Hier finden Sie die online Einrichtungen für die Telefone und die Mailbox: https://www.rrz.uni-hamburg.de/services/weitere/telefondienste/ngndienste.html. Sollten Sie ein Telefon übernommen haben, so melden Sie sich bitte bei den Telefondiensten unter telefondienste"AT"uni-hamburg.de und bitten um das Zurücksetzen der PIN.
Bitte stecken Sie die Telefone nicht aus, dies verursacht Fehlermeldungen. Geben Sie bitte den Telefondiensten unter telefondienste"AT"uni-hamburg.de Bescheid, damit das Telefon ansonsten angeholt werden kann. Dies macht nur Sinn, wenn niemand sonst mehr das Büro benutzt.
Kopierkarten/ CopyCards
Bitte schicken Sie die Namen der neuen Kolleginnen und Kollegen mit Jobbezeichnung, B-Kennung und E-Mail Adresse an heike.mundhass"AT"uni-hamburg.de. Die Karte wird dann mit einer Kostenstelle versehen und falls noch keine Karte vorhanden ist, wird eine Karte ausgegeben.
Multifunktionsgeräte
Jedes Stockwerk ist selbst für das Multifunktionsgerät zuständig, das Dekanat und die IT sind nicht verantwortlich für Bestellungen, Störungen etc. Hier finden Sie alle nötigen Hinweise zur Funktion: https://www.rrz.uni-hamburg.de/services/drucken/print-staff/mufuge.html#12648578. Toner wird von den Geräten selbst bestellt. Papier wird in seltenen Fällen auch selbst vom Gerät bestellt, ansonsten kann jede Person auf den Stockwerken selbst über das Formular auf der RRZ-Seite bestellen. Das Papier ist ausschließlich für die Multifunktionsgeräte und nicht für die Drucker in den Lehrstühlen!
Informationen zur Arbeitssicherheit
- Ersthelferinnen und Ersthelfer, Gesamtliste UHH (PDF)
- Ersthelferinnen und Ersthelfer Rechtshaus und ZBR (Stand: 01.05.2025)
- Standorte der Erste-Hilfe-Kästen im Rechtshaus (Stand: 21.02.2017)
- Brandschutzordnung (Stand: 10.10.2016)
- Unterweisung für Büroarbeitsplätze im Verwaltungsbereich (Stand: 10.10.2016)
Weitere Informationen zur Unterweisung von Hochschulmitgliedern finden Sie hier.
Redaktionsleitfaden
Redaktionsleitfaden (PDF) (Stand: 14.01.2016)
Mailverteiler
-
Neu: Für alle Studierenden der Fakultät für Rechtswissenschaft (inkl. Bachelor- und Masterstudierende) wurde ein neuer E-Mail-Verteiler eingerichtet.
Vl-studierende-rw"AT"lists.uni-hamburg.de
Dieser Verteiler dient dem Zweck, die Studierenden zielgerichtet und zeitnah über die extracurricularen Veranstaltungsankündigungen und Angebote zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich solche Mitteilungen über diesen Verteiler gesendet werden sollten. Wichtige Informationen, die das Studium oder Lehrveranstaltungen betreffen, sind ausschließlich über STiNE zu kommunizieren. Ihre E-Mails an den Verteiler werden aus diesem Grund nicht direkt an die Studierenden zugestellt, sondern vor der Verteilung durch das Moderationsteam geprüft.
Sollten Sie Mitteilungen haben, die für den neuen Verteiler geeignet sind, senden Sie Ihre Nachricht bitte direkt an die Mail-Adresse des Verteilers: Vl-studierende-rw"AT"lists.uni-hamburg.de. Bitte beachten Sie, dass Anhänge über 1 MB Größe über das Attachment-Tool als Link hinzugefügt werden müssen.
Fiona-Anleitungen
- 1. Infoblatt Fiona (PDF) (Stand: 08.01.2016)
- 2. Anmelden an Fiona (PDF) (Stand: 08.01.2016)
- 3. Aufbau von Fiona (PDF) (Stand: 08.01.2016)
- 4. Überarbeitung des Seiteninhalts (PDF) (Stand: 11.02.2016)
- 5. Einbinden von Dokumenten (PDF) (Stand: 08.02.2016)
- 6. Einbinden von Videos (PDF) (Stand: 08.02.2016)
- 7. Personen in MitarbeiterInnen-Teams einfügen (PDF) (Stand: 08.02.2016)
- 8. Verwendung der Mailinglisten (PDF) (Stand: 11.02.2016)
- 9. Integration weiterführender Anwendungen (PDF) (Stand: 11.02.2016)
- 10. Schwarzes Brett (PDF) (Stand: 11.02.2016)
- 11. Layoutelemente (Stand: 15.08.2016)
Forschungssemester
Antrag Forschungssemester (PDF) (Stand: Mai 2024)
Erklärung zum Antrag (PDF) (Stand: Mai 2024)
Reisekosten
Bezuschussung von WiMi-Reisen: Vorgehen
300,00€ WiMi - Jahresetat für Dienstreisen - Kostenstelle 100010
- Die Mittelfreigabe für genehmigte Anträge erfolgt über Karsten Filor. Die reisende Person erhält eine Kopie.
- Die Abrechnung wird nach der Reise direkt an das Team Dienstreisen gesendet.
- Es gibt die Möglichkeit der Übertragung der 300 € durch Kolleginnen und Kollegen im gleichen Kostenstellenbereich.(auch anteilig, per Mail)
- Diese Reise-Mittel stehen auch für Tagungen etc. innerhalb Hamburgs zur Verfügung.
- Reste sind nicht in das Folgejahr übertragbar.
- Eine anteilige Erstattung aus der zentralen Kostenstelle und ggf. dem Lehrstuhlbudget nach Freigabe ist möglich.
- Es gibt ein weiteres 300 €-Reisebudget aus dem Bereich Gleichstellung. (Freigabe durch die Gleichstellungsbeauftragte)
Antragsformular für Lehraufträge
Das Antragsformular für Lehraufträge finden Sie hier (PDF).
Korrekturassistenz
Abrechnungsbogen Korrekturassistenzen (Stand: 05.11.2024)
Anschreiben Korrekturassistenzen (Stand: 10.09.2019)
Empfehlungen zu Standards guter Klausurenpraxis (Stand: April 2010)
Korrektureinheiten für die einzelnen Leistungsnachweise (Stand: Januar 2010)
Leitlinien zur Erstellung von Korrekturen (Stand: Januar 2010)
Fragebogen Korrekturen Beispiel für Bewertungsbogen
Fragebogen zum Werkvertrag KoAss (Stand: Januar 2010)
Bedarfsanmeldung KoAss (Stand: 05.11.2024)
Informationen zu Gastwissenschaftler:innen
Verlinkungen zum Welcome Service der UHH:
Registrierungsformulare:
- Bescheinigung für Gastwissenschaftler/in (Bibliotheksausweis)
- Hinweise für Gastvorträge
- Hinweise zum Abschluss von Werk- und Honorarverträgen
- Vertrag über einen Gastaufenthalt
- Einladung zu einem Gastvortrag
- Bewilligung eines Zuschusses für einen Aufenthalt an der Universität Hamburg (Musterschreiben DE)
- Bewilligung eines Zuschusses für einen Aufenthalt an der Universität Hamburg (Musterschreiben EN)
- Bedarfsmeldung eines Werk- bzw. Honorarvertrages
- Informationen für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (DE)
- Informationen für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (EN)
- Handreichung des International Office für internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (DE)
- Merkblatt für Anträge auf Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung
- Aufenthaltskosten (Pauschalen)
Veranstaltungsplanung
- Formular Online-Hörsaalbuchung
- Belegplan der Hörsäle für das laufende Semester
- Konferenz- und Schulungsraumanfrage Mittelweg
- Lesesaal des Warburg Hauses (für Univeranstaltungen kostenlos buchbar)
- Gästehaus
Vorlage für die Power-Point Präsentation
Take Home Exams, Präsenzklausuren und Hausarbeiten
Take Home Exams (THE) und Hausarbeiten in Open OLAT (OO)
- Die THE bzw. Hausarbeiten sind eine besondere Art von Kurs in OpenOLAT (OO) und werden vom DLL-Büro angelegt. Wir ordnen die für die Prüfung verantwortlichen Personen zu (WiMis, Sekretariate, Professor:innen und KoAss). Dies erfolgt, nachdem das THE geschrieben wurde. Bitte melden Sie uns die entsprechenden Personen an dll.support.jura"AT"uni-hamburg.de.
- Die Sachverhalte für die THE bzw. die Hausarbeiten schicken Sie bitte spätestens drei Werktage vor dem THE bzw. dem Beginn der Hausarbeit bis 12 Uhr per E-Mail an dll.support.jura"AT"uni-hamburg.de (Beispiel: findet das THE am 5. des Monats statt, dann benötigen wir die Sachverhalte spätestens am 2. des Monats, besser früher.) Diese werden dann vom DLL-Büro in den Kursen hochgeladen.
- Die Kurse der THE bzw. der Hausarbeiten dürfen von Ihnen nicht beendet werden. Die Studierenden müssen auch nach Rückgabe der THE bzw. Hausarbeiten die Möglichkeit haben, auf ihre THE bzw. Hausarbeiten und die dazugehörigen Voten zuzugreifen.
Präsenzprüfungen (Klausuren und THE)
- Laut dem geänderten HmbHG (§ 60 Absatz 2 a HmbHG) und der SPO (§ 9 b Absatz 3 SPO) können Studierende, die kein Take Home Exam im digitalen Format schreiben möchten, diese handschriftlich in Präsenz, d.h. in den Räumen der Universität Hamburg schreiben. Es müssen daher zusätzlich zu den THE in OO, auch THE in Präsenz geplant werden. Für in Präsenz angefertigte THE müssen sog. THE-Begleitungen organisiert werden, die – ohne diese im prüfungsrechtlichen Sinne zu beaufsichtigen – während der Laufzeit des THE vor Ort sind. THE-Begleitungen stellen darüber hinaus die Ausgabe der Prüfungssachverhalte und das Einsammeln der handschriftlich angefertigten Prüfungsleistungen – zu festgelegten Zeitpunkten (Beginn und Ende der Schreibzeit) – sicher.
- Bei einer in Präsenz durchgeführten Klausur müssen reguläre Aufsichten von Beginn bis zur Abgabe der Klausur im Klausurraum anwesend sein und die Aufgaben einer Aufsicht wahrnehmen.
- Sachverhalte für Präsenzklausuren werden von der vom Lehrstuhl eingeteilten Hauptaufsicht in den/die Räume der Präsenzklausuren gebracht. Sofern die Hauptaufsicht nicht dem klausurstellenden Lehrstuhl angehört, müssen die Klausursachverhalte bis spätestens drei Tage vor dem Klausurtermin in passender Anzahl am Infotresen abgegeben werden. Diese sind dann am Infotresen am Tag vor der Prüfung von der Hauptaufsicht abzuholen. Die Anzahl der Teilnehmer:innen der Präsenzklausuren ist nach Ablauf der Anmeldephase für die jeweilige Prüfung in STiNE ersichtlich.
- Die Annahme der geschriebenen Klausuren an Ihrem Lehrstuhl besprechen Sie vorzugsweise direkt mit der eingeteilten Hauptaufsicht.
- Die Organisation von Nachteilsausgleichen wird über den Infotresen abgewickelt. An diesen können Sie Studierende mit entsprechendem Bedarf gerne verweisen.
Korrekturassistent:innen (KoAss)
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Die Korrektur handschriftlich angefertigter THE und/oder Aufsichtsarbeiten erfolgt nach dem vor der Covid-19-Pandemie gelebten und bewährten Verfahren. Die in Präsenz geschriebenen Arbeiten müssen manuell den KoAss zugeordnet und bearbeitet werden. Nach erfolgter Korrektur müssen die THE/Aufsichtsarbeiten an die “Ausgabestelle für Klausuren und Hausarbeiten” übergeben werden.
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Der Werkvertrag wird über die Lehrstuhlsekretariate abgeschlossen – gern etwas zeitnäher, damit die KoAss die Möglichkeit haben, sich in OpenOLAT (OO) orientieren zu können.
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Alle KoAss für THEs und Hausarbeiten brauchen B-Kennungen, um über OO zu korrigieren. Die B-Kennung beantragen Sie selbständig für Ihre KoAss. Nutzen Sie dazu die Seiten des RRZ (https://www.rrz.uni-hamburg.de/passwort-kennung/zugang/benutzerkennung-fuer-beschaeftigte.html) Die Anträge müssen von Frau Kempendorf (petra.kempendorf@uni-hamburg.de( petra.kempendorf"AT"uni-hamburg.de)) unterschrieben werden.
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Die B-Kennungen werden den KoAss direkt zugeschickt. Sobald die KoAss ihre B-Kennung erhalten haben, müssen diese sich einmal bei OO einloggen, damit wir sie anhand der Zuordnung der THE in OO den entsprechenden Kursen zuordnen können. Ab dann haben sie Zugriff auf die abgegebenen THE in OO.
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Bitte schicken Sie uns spätestens am Tag des THE eine Liste Ihrer KoAss für das jeweilige THE bzw. die jeweilige Hausarbeit per E-Mail an dll.support.jura"AT"uni-hamburg.de.
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Für die KoAss gibt es eine Klickanleitung für OO (PDF).
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Die Sekretariate müssen den KoAss die zu korrigierenden THE bzw. Hausarbeiten anhand der Matrikelnummern oder anhand der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen (KoAss 1 nimmt die Buchstaben A-C, KoAss 2 nimmt die Buchstaben D-F usw.) zuordnen. In OO kann hierzu eine Liste der Teilnehmenden als Excel-Export generiert werden.
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Die KoAss machen aus OO heraus einen Download all der von ihnen zu korrigierenden THE bzw. Hausarbeiten und korrigieren diese dann bequem von zu Hause aus.
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Parallel müssen die KoAss die Notenlisten ausfüllen und diese den Sekretariaten schicken.
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Die Sekretariate müssen dann wie gewohnt die Noten in STiNE (NICHT in OO!) eintragen und freigeben.
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Erst danach (!) sollen die KoAss die korrigierte/n THE bzw. Hausarbeiten wieder in OO hochladen, sodass die Studierenden ihre korrigierten Prüfungen einsehen können. Bitte weisen Sie Ihre KoAss darauf hin, vor Bekanntgabe der Noten in STiNE keine Voten auf OO hochzuladen und den Button „Abgabe akzeptieren“ erst zu drücken, sobald die Voten freigegeben werden dürfen. Sobald der Button „Abgabe akzeptieren“ gedrückt wurde, kann an den hochgeladenen Dokumenten keine Änderung mehr vorgenommen werden und die Dokumente sind für die Studierenden sichtbar.
Rückgabe der THE/Präsenzklausuren/Hausarbeiten
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In Präsenz geschriebene THE und/oder Aufsichtsarbeiten werden während der Öffnungszeiten der „Ausgabestelle für Klausuren und Hausarbeiten“ ausgegeben. Für das Remonstrationsverfahren gilt das auf Seite 6 dieses Dokumentes – vgl. Ziffer 16 – beschriebene Prozedere.
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Die korrigierte/n THE bzw. Hausarbeiten stehen den Studierenden nach dem Upload durch die KoAss in OO zur Verfügung.
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In OO kann nach der Korrektur ergänzend auch eine Lösungsskizze von den Sekretariaten oder den KoAss hochgeladen werden (je nach gelebter Praxis an den Lehrstühlen).
FAQs
1. An wen kann ich mich mit Fragen zu OpenOLAT wenden?
Fragen zu OpenOLAT beantwortet Ihnen unser DLL-Team unter: dll.support.jura"AT"uni-hamburg.de. Bitte verweisen Sie auch Studierende mit etwaigen Anfragen an diese Adresse.
2. An wen wende ich mich mit Fragen zur Bewertung (z.B. ob ein THE/Hausarbeit rechtzeitig eingereicht wurde oder nicht bzw. ob es bewertet werden soll oder nicht) oder fehlenden THE/Hausarbeiten o.ä.?
Fragen zu den THE bzw. Hausarbeiten beantwortet Ihnen unser STM-Team unter: pruefungen.jura"AT"uni-hamburg.de.
3. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r ein falsches THE bzw. eine falsche Hausarbeit (einschließlich Formatierungsfehler o.ä.) hochgeladen hat und dies nicht innerhalb der Abgabefrist bemerkt?
Es kann nur die hochgeladene Datei bewertet werden, ein verspätetes Nachreichen des richtigen THE bzw. der richtigen Hausarbeit ist nicht möglich. In STiNE ist daher die Note 0 Punkte „fehlt“ einzutragen. Dies bedeutet automatisch auch, dass die Studierenden in diesem Fall nicht am zweiten Termin teilnehmen können.
Ein Austauschen von THE bzw. Hausarbeiten erfolgt nicht, wenn der Fehler nach der Abgabefrist festgestellt wird.
4. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r ein falsches Dokument (einschließlich Formatierungsfehler o.ä.) hochgeladen hat und dies innerhalb der Abgabefrist bemerkt?
Die Studierenden können sich innerhalb der Abgabefrist an pruefungen.jura"AT"uni-hamburg.de wenden (nicht an den Lehrstuhl, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten). Wenn diese Meldung rechtzeitig erfolgt, wird die Datei per E-Mail an den zuständigen Lehrstuhl weitergeleitet mit der Information, anstelle der hochgeladenen Datei die Datei in der E-Mail zu bewerten.
Das Austauschen von Dateien erfolgt nur bei rechtzeitiger Meldung innerhalb der Abgabefrist!
5. Was passiert, wenn Studierende technische Probleme haben und ihr THE bzw. ihre Hausarbeit nicht auf OpenOLAT hochladen können?
Die Studierenden müssen innerhalb der Abgabefrist eine E-Mail mit ihrem geschriebenen THE bzw. ihrer geschriebenen Hausarbeit an pruefungen.jura"AT"uni-hamburg.de schicken. Die rechtzeitig abgegebenen THE bzw. Hausarbeiten werden per E-Mail an den zuständigen Lehrstuhl weitergeleitet. Nach Ablauf der Frist erfolgt keine Weiterleitung, die Arbeiten gelten als nicht abgegeben.
6. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r kein THE bzw. keine Hausarbeit auf OpenOLAT hochlädt?
Das THE bzw. die Hausarbeit wurde nicht bearbeitet, in STiNE wird 0 Punkte „fehlt“ eingetragen.
Eine Teilnahme an einem allfälligen Wiederholungs-THE ist in diesem Falle nicht möglich.
7. Was gilt als „ernsthafter Versuch“ (bzw. 0 Punkte „teilgenommen“)?
Ein ernsthafter Versuch bedeutet, dass der:die Studierende substantiell versucht hat, das THE zu schreiben, in der Regel sind dies mindestens zwei Seiten Text.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2009 definiert, was eine „Wiederholung“ i. S. v. § 9 Abs. 1 Satz 2 ZwPO voraussetzt. Nach ausführlicher Erörterung wurde einstimmig Folgendes beschlossen: „Eine Wiederholung setzt den Tatbestand eines Klausurversuchs voraus. Dieser liegt vor, wenn eine Klausur „in Angriff“ genommen worden ist. Hierunter fällt nicht die bloße Anmeldung in STiNE zu einem Klausur- bzw.- Hausarbeitentermin ohne Teilnahme an der Bearbeitung. Die Abgabe eines bloßen Deckblattes reicht ebenfalls nicht aus. Ein „In-Angriff-Nehmen“ einer Klausur liegt erst dann vor, wenn eine Lösungsskizze vorhanden oder die Prüfung inhaltlich begonnen, aber dann abgebrochen worden ist.“ (Hamburg, 06. Juli 2009)
8. Wann werden die Studierenden zum OpenOLAT-Kurs hinzugefügt?
Nach Ende der Abmeldephase, d.h. 1-2 Tage vor dem jeweiligen THE bzw. der jeweiligen Hausarbeit.
9. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r nicht im OpenOLAT-Kurs ist?
Der:Die Studierende:r meldet sich beim STM über pruefungen.jura"AT"uni-hamburg.de, seine:ihre STiNE Anmeldung wird überprüft und der:die Studierende:r wird ggf. dem Kurs manuell hinzugefügt.
10. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r das THE bzw. die Hausarbeit nicht als PDF hochgeladen hat?
Es sollen nur PDF-Dokumente bewertet werden.
In STiNE ist die Eintragung 0 Punkte „teilgenommen“ einzutragen. Die Studierenden können dann an dem 2. Versuch teilnehmen, sofern einer angeboten wird.
11. Dürfen die Studierenden auch eine andere als die bereitgestellte Formatvorlage benutzen?
Die Bereitstellung der Formatvorlage ist eine Dienstleistung, es ist nicht notwendig, dass die Studierenden diese nutzen. Insbesondere bei den Hausarbeiten bitten wir Sie im Sachverhalt darauf hinzuweisen, ob die Formatvorlage genutzt werden muss und die Studierenden ggf. auf die gewünschten Formalia hinzuweisen.
12. Was passiert, wenn ein:e Studierende:r keine Eigenständigkeitserklärung hochgeladen hat?
Die Studierenden müssen auf die fehlende Eigenständigkeitserklärung hingewiesen werden und können diese nachreichen. Ohne Eigenständigkeitserklärung von Seiten der Studierenden wird das THE/die Hausarbeit nicht korrigiert.
13. Wie erfahre ich von möglichen Sonderfällen?
Nach Ende des Bearbeitungszeitraumes erhalten Sie von uns eine E-Mail mit eventuellen Abgaben per E-Mail oder dem Hinweis, dass keine Abgaben per E-Mail erfolgt sind.
14. Wann wird das Sekretariat und die KoAss zum OO-Kurs hinzugefügt?
Das Hinzufügen erfolgt nach Ende des Bearbeitungszeitraumes. Damit dies zeitnah geschehen kann, bitten wir Sie, uns die Liste Ihrer KoAss rechtzeitig und vollständig zukommen zu lassen.
15. Was kann ich tun, wenn versehentlich „Abgabe akzeptieren“ gedrückt wurde bzw. ein falsches Votum auf OO hochgeladen wurde und „Abgabe akzeptieren“ gedrückt wurde?
Die Aktion „Abgabe akzeptieren“ kann nur aufwendig rückgängig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an dll.support.jura"AT"uni-hamburg.de.
16. Wie gestaltet sich das Remonstrationsprozedere?
Eine Remonstration ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung der Noten (auf STiNE) gegenüber der:dem Veranstalter:in einzureichen (vgl. § 10 Absatz 6 SPO 2021). Sie ist schriftlich und substantiiert, d.h. konkret und nachvollziehbar zu begründen. Eine pauschale Rüge/Kritik, z. B. die Arbeit sei „zu streng“ oder „nicht überzeugend“ bewertet, ist nicht ausreichend. Über die Remonstration entscheidet die:der Veranstalter:in (§ 10 Absatz 6 Satz 3 SPO).
Sofern ein Zugang zu den korrigierten Prüfungen nach Veröffentlichung der Noten nicht möglich ist, muss die Remonstrationsabsicht dennoch gegenüber der:dem Veranstalter:in innerhalb von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung der Noten schriftlich erklärt werden. Die Begründung der Remonstration hat nach erfolgter Einsichtnahme in die korrigierten Prüfungen innerhalb der von der:dem Veranstalter:in gesetzten Begründungsfrist zu erfolgen.
Studium-FAQ für Lehrende
FAQ
a. FAQ zum Take Home Exam (THE) und Hausarbeiten
Liebe Lehrende,
unter diesem Link: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/studienmanagement/digitalisierung-von-lehren-und-lernen-neu/the/studierende.html finden Sie die FAQ zum Take Home Exam für Studierende auch für Sie zur Kenntnis.
Ausführliche Informationen zu den Prüfungen in Präsenz finden Sie hier.
b. Prüfungsplanung WiSe 21/22 (Grund- und Hauptstudium)
Hinweise zur Umsetzung der kommenden Prüfungsleistungen des WiSe 2021/22 (Grund- und Hauptstudium) finden Sie hier: https://attachment.rrz.uni-hamburg.de/25621dc7/Pruefungen-im-WiSe-21-22.pdf.
c. Erste digitale Aufsichtsarbeit im Fach Staatshaftungsrecht- Arbeitsanleitungen für Aufsichtführende und für Studierende.
Mit der Ablage an diesem Speicherort möchten wir sicherstellen, dass Sie sich im Zweifel vergewissern können was Ihre Aufgabe ist und auch nachschauen können, was den Studierenden geschrieben wurde, wenn Ihnen im Verlauf der Aufsicht, Aussagen zum Ablauf entgegengebracht werden, die ihr Misstrauen wecken.
Digitale Aufsichtsarbeit mit Zoom (für Aufsichtspersonen): https://attachment.rrz.uni-hamburg.de/25621dc7/Digitale-Aufsichtspruefung-mit-Zoom-fuer-Aufsichtspersonen-20022022.pdf
Digitale Aufsichtsarbeit mit Zoom (für Studierende): https://attachment.rrz.uni-hamburg.de/25621dc7/Digitale-Aufsichtspruefung-mit-Zoom-Studis-v4.pdf
b. HUL-Lehrimpulse Websessions
Liebe Lehrende,
seit Programmstart im Oktober 2020 haben bereits mehr als 300 Personen an den HUL-Lehrimpulse Websessions teilgenommen und die durchschnittliche Bewertung lag bei 4,6 von maximal 5 möglichen „Sternen“. Das Angebot wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt.
Eine Übersicht mit den Themen für das 4. Quartal 2022 finden Sie hier:https://www.hul.uni-hamburg.de/qualifizierung/hul-lehrimpulse.html.
c. Hinweise zur digitalen Lehre (ZOOM, OpenOlat & Lecture2Go)
I. Zoom-Informationen
https://www.rrz.uni-hamburg.de/services/weitere/medienkompetenz/videokonferenzen/zoom/veranstaltungsaufzeichnung.html
Um ein Zoom-Webinar zu erstellen, beantragen Sie bitte zunächst Ihre persönliche Webinar-Lizenz:
https://www.rrz.uni-hamburg.de/beratung-und-kontakt/antragsformulare/zoom-webinar.html
https://uni-hamburg.zoom.us/profile -> „Profil“ à „Lizenztyp“ nachsehen.

https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362233-Aktualisierung-auf-neueste-Version-aktualisieren#h_ffe79f39-db29-46e2-bc1b-3ed7b6d0f38f
II. Wie stelle ich den Studierenden Unterlagen und Aufnahmen zur Verfügung?
Um ihre digitale Veranstaltung den Studierenden zur Verfügung zu stellen, bietet sich, wie bereits im Sommersemester, die Lernplattform OpenOLAT an.
Beachten Sie bitte, dass zum Wintersemester keine OpenOLAT-Kurse zentral durch das DLL-Team der RW-Fakultät erstellt werden. Diese Aufgabe liegt im Wintersemester 2020/21 bei den Lehrstühlen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich hierbei und möchten an dieser Stelle auf die PDF-Datei Informationen zum "Aufsetzen der OpenOLAT-Kurse WiSe 2020/-21" verweisen, in der die Punkte "Bestehenden Kurs kopieren" und "Neuen Kurs aus Kursvorlage erstellen" genau erklärt werden.
Im Übrigen finden Sie einen allgemeinen Überblick sowie Hilfestellung zu der Lernplattform OpenOLAT unter diesem Link:
https://www.uni-hamburg.de/elearning/werkzeuge/openolat.html
2. Lecture2Go
Unter folgendem Link wird die Plattform Lecture2Go erklärt. Hierüber sollten Sie Ihre Aufnahmen hochladen, da in Ihrem OpenOLAT Plattform nur begrenzte Speicherkapazität vorhanden ist und bei Lecture"Go die Videos beim Hochladen bereits konvertiert werden:
https://lecture2go.uni-hamburg.de/de/l2gos
3. Weiteres Werkzeug
Sollten Sie eine Video-Datei für den Upload komprimieren wollen, bietet sich das Tool "Handbrake" an, eine Anleitung finden Sie unter:
https://www.openolat.uni-hamburg.de/auth/RepositoryEntry/89883086/CourseNode/101592466789713
Downloaden können Sie es hier:
https://handbrake.fr/downloads.php
d. Technikausstattung für hybride Lehre
Für eine angemessene Technikausstattung müssen die Lehrenden aufgrund der geltenden Hygienevorgaben selber sorgen (Notebook, Headset für die Nutzung von Zoom). Die Kosten sind über die eigene Kostenstelle zu finanzieren.
Mikrofone in den Hörsälen
Bezüglich der aktuell bestehenden Problematik hinsichtlich der Nutzbarkeit von Mikrofonen in den Hörsälen, wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Eine Beschaffung eigener Mikrofone durch die jeweiligen Lehrstühle ist nicht zweckmäßig, da sehr kosten- und supportintensiv. Bei der Verwendung und nötigen Einstellung der eigenen Mikrofone kann es schnell zu einer Fehlbedienung kommen, welche sich zudem negativ auf andere Hörsäle und/oder dessen Technik auswirken könnte. Daher wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet und zur Bewertung dem Arbeitsschutz übergeben. Aller Voraussicht nach wird es unter Einhaltung einiger Regeln zumindest möglich sein, die in den Hörsälen vorhandenen Pultmikrofone zu nutzen. Wir rechnen mit einer zeitnahen Rückmeldung hierzu und werden Sie selbstverständlich darüber informieren!
Nutzung eines eigenen Laptops in den Hörsälen des Hauptgebäudes
Die Nutzung eines eigenen Laptops in den Hörsälen des Hauptgebäudes ist möglich. Mittels HDMI- oder VGA-Kabel am Rednerpult können Sie Ihren Laptop einfach mit dem Beamer des Hörsaales verbinden. Benötigen Sie zusätzlich Ton von Ihrem Laptop, steht Ihnen in den Hörsälen zusätzlich ein Audioanschluss zur Verfügung. Die benötigen Kabel sowie gegebenenfalls nutzbaren Mikrofone erhalten Sie alle an der Loge im Erdgeschoss des Hauptgebäudes. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, steht Ihnen das Serviceteam in der Loge gerne zur Verfügung. Möchten Sie die Technik vorab einmal testen, können Sie dies selbstverständlich gerne machen. Sie können sich hierfür über freie Zeiträume bei der Stabsstelle für Tagungsmanagement und Hörsaalplanung informieren: https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/stabsstellen/tagungsmanagement-hoersaalplanung.html
g. Gefährdungsbeurteilung
Es muss für die hybride Lehre eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Dafür soll es eine zentrale Standard-Gefährdungsbeurteilung geben, die von VP 2 und K unterschrieben wird. Die Lehrenden müssen keine Gefährdungsbeurteilung anfertigen, sofern sie eine „Standardveranstaltung“ abhalten.
h. Hygieneregeln
Es wird für die Lehrenden vom Präsidium eine Handreichung geben, was bei hybrider Lehre zu beachten ist (Teilnehmer-Registrierung, Lüftung usw.).
i. Gefährdungsbeurteilungen für Präsenzlehrveranstaltungen
Die aktuellen Gefährdungsbeurteilungen Präsenzlehrveranstaltungen finden Sie unten nachfolgenden Verlinkungen im KUS-Portal:
• alle (!) GB, inkl. Corona: Gefährdung durch SARS-CoV-2 https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/arbeitssicherheit-umweltschutz/arbeitssicherheit/gefaehrdungsbeurteilung.html
• GB Präsenzlehrveranstaltungen mit den Unterschriften von VP2 und K https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/arbeitssicherheit-umweltschutz/covid-19-allg/gefaehrdungsbeurteilung-vp2-und-k.pdf
• GB mündliche Präsenzprüfungen https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/arbeitssicherheit-umweltschutz/arbeitssicherheit/gefaehrdungsbeurteilung/gb-corona-downloads/gb-muendl-praesenzpruefungen.docx
• GB schriftliche Präsenzprüfungen https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/arbeitssicherheit-umweltschutz/arbeitssicherheit/gefaehrdungsbeurteilung/gb-corona-downloads/gb-schriftl-praesenzpruefungen.docx
e. Raumbuchungen
Wenn Sie eine Veranstaltung außerhalb der Lehre planen, wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen vom Tagungsmanagement unter veranstaltungsplanung"AT"uni-hamburg.de
f. Terminänderungen
Terminänderungen bei Lehrveranstaltungen (Zeiten/Räume)
Jede Terminänderung von Lehre (sowohl für hybride als auch für digitale Lehre in OpenOLAT o.a.) ist Jean Praefcke im Lehrveranstaltungsmanagement mitzuteilen. Dafür werden folgende Angaben benötigt: Veranstaltungsname, zu ändernder Termin, neuer Termin und die benötigte Raumgröße.
STiNE bleibt hier das führende System. Sollten diese Änderungen nicht in STiNE eingepflegt werden, können die Informationen u.a. für Transcripts oder die Auszahlung von Lehraufträgen nicht genutzt werden und es entstehen für die betroffenen Studierenden oder Lehrenden erhebliche Nachteile.
Lehrtermine dürfen nicht auf Feiertage oder in UHH-Ferienzeiten (Vorlesungsfreie Zeit) gelegt werden.
g. Hinweise zu Lehraufträgen
In Bearbeitung.
h. B-Kennungen für Korrekturassistent*innen
Für die Beantragung/Verlängerung von Benutzerkennungen (B-Kennung) für Korrekturassistent*innen sind die jeweiligen Sekretariate zuständig. Die für die B-Kennung benötige Unterschrift kann direkt über Frau Petra Kempendorf eingeholt werden.
Die Benutzerkennung kann hier beantragt/verlängert werden: https://ap.uni-hamburg.de/.
Mehr Informationen zur Beantragung der Benutzerkennung finden Sie auf den Seiten des RRZ.
i. WiMi-Zoom-Sprechstunde
Herr Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Prodekan für Studium und Lehre, und Frau Stefanie Krüger, Leiterin des Studienmanagements, laden alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Fakultät sehr herzlich zu einer offenen Zoom-Sprechstunde ein, die dem Austausch zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, dem Studienmanagement und dem Studiendekanat im Winter-Coronasemester dienen soll.
Hinweis Die Termine sowie die Zugangsdaten der Zoom-Sprechstunden werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt. |