Studienplan
Die folgende Übersicht bildet das Vorlesungsprogramm des Grund- und Hauptstudiums (1. bis 5. Semester) unter Hinweis auf die Zwischenprüfung ab. Ab dem 6. Fachsemester folgen das Schwerpunktbereichsstudium nebst Prüfung und die Vorbereitungsphase auf die abschließende staatliche Pflichtfachprüfung (Repetitorium); werfen Sie hierfür gerne einen Blick auf unser komplettes Mustercurriculum (PDF).
Grundstudium
Einführungsveranstaltungen:
- Orientierungseinheit (startet eine Woche vor Vorlesungsbeginn)
- Einführung in die Rechtswissenschaft (1 SWS*/startet mit Vorlesungsbeginn)
Pflichtveranstaltungen:
Grundlagen des Rechts (1. - 3. Semester)
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1. Semester |
- Kurs: Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten (2 SWS)
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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2. Semester |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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3. Semester |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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ZwischenprüfungEine Übersicht über die zu erbringenden Prüfungsleistungen finden Sie im Studienführer oder in der Checkliste für Studien- und Prüfungsleistungen. |
Ringvorlesung zu den Grundlagen des RechtsAb dem dritten Fachsemester wird eine jährlich im Wintersemester stattfindende Ringvorlesung (2 SWS) als Pflichtveranstaltung zur Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur angeboten. Die Erbringung einer Studien- und Prüfungsleistung ist nicht vorgesehen. |
*SWS = Semesterwochenstunde/n
Hauptstudium
Pflichtveranstaltungen:
Veranstaltungen zu den Grundlagen des Rechts und weitere Veranstaltungen (4. /5. Semester)
Das aktuelle Lehrangebot zu obigen Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. |
4./5. Semester (Lehrprogramm eines Sommersemesters) |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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4./5. Semester (Lehrprogramm eines Wintersemesters) |
Bürgerliches Recht | Öffentliches Recht | Strafrecht |
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z. B. 1 Monat praktische Studienzeiten in den Semesterferien