Studieren mit Beeinträchtigungen
Studierende mit einer länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigung können unter einer notwendigen Beteiligung der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen (https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung/ueber-uns/behindertenbeauftragte.html) nachteilsausgleichende Maßnahmen beim Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft beantragen, sofern sie nicht in der Lage sind, Leistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen oder innerhalb der in der Studien- und Prüfungsordnung genannten Fristen zu erbringen (siehe § 20 SPO).
Als nachteilsausgleichende Maßnahmen kommen insbesondere die Veränderung der äußeren Prüfungsbedingungen und die Verlängerung der Fristen für das Ablegen von Leistungen in Betracht.
Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von den Studierenden darzulegen. Zur Glaubhaftmachung können geeignete Nachweise verlangt werden.
Der Antrag kann ab Kenntnis der Beeinträchtigung für ein oder mehrere Semester im Voraus in digitaler Form gestellt werden. Er sollte so früh wie möglich und muss unter Beifügung der zur Glaubhaftmachung dienenden Unterlagen bei Anmeldung zu der Leistung, spätestens aber sechs Wochen vor deren Beginn gestellt werden.
Nähere Informationen zum Beratungsangebot der Koordinationsstelle für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen erhalten Sie hier.