Studienfinanzierung (BAföG)
BAföG
Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft, die BaföG-Bezieher sind, müssen dem BaföG-Amt ab dem 5. Fachsemester eine Leistungsbescheinigung gemäß § 48 BaföG vorlegen. Diese kann über das ONLINE-Formular beantragt werden: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/antraege-formulare/bafoeg-antrag.html.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine sog. Positivbescheinigung zu erhalten, können Sie der folgenden Datei entnehmen:
- Leistungsstand für BAföG-Empfänger:innen des Studiengangs Rechtswissenschaft (PDF) – Studienbeginn ab dem WiSe 2025/26
Informationen zur Studienfinanzierung
Weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung, z.B. BAföG, Stipendien, Studienkredite, Darlehen etc. bietet Ihnen das Beratungszentrum „BeSt des Studierendenwerkes Hamburg“. Das Beratungszentrum führt aus, dass „die Beratung … selbstverständlich kostenlos und objektiv (ist), stets mit dem Ziel, die günstigste Finanzierung mit den Ratsuchenden herauszuarbeiten und zu diesen ausführlich zu beraten.“
Weitergehende Informationen finden Sie unter: