Familiengerechtes Studieren
Das ungeborene Leben sowie die künftige und stillende Mutter sind gemäß § 21 der Studien- und Prüfungsordnung (siehe Anhang I) und nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu schützen. Gerne können Sie das Prüfungsamt zu unterstützenden Maßnahmen kontaktieren.
Kontakt
Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft
Raum A 138 des Rechtshauses im 1. Stock
E-Mail: pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de