Finanzierung
Allgemeines
Die Kosten eines Auslandsaufenthalts können - je nach Gastland, Stadt und den eigenen Ansprüchen - stark variieren. Es empfiehlt sich daher, Kontakt mit ehemaligen Erasmus-Studierenden aufzunehmen, die ihr Studium in dem von Ihnen gewünschten Land absolviert haben. Auch Erfahrungsberichte aus dem Internet sind oft ein große Hilfe, um Anhaltspunkte für die voraussichtlichen Lebenshaltungskosten zu erhalten.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu landesunabhängigen Kosten bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass erfahrungsgemäß einige Wochen vergehen, bevor der Mobilitätszuschuss und das Auslandsbafög gezahlt werden. Sie müssen daher davon ausgehen, dass mindestens drei Monate finanziell zu überbrücken sind.
Entfallen der Studiengebühren
Die Erasmus-Studierenden müssen im Ausland keine Studiengebühren zahlen.
Ein eventuell anfallender Semesterbeitrag muss dagegegen gezahlt werden!
Rückerstattung des HVV-Semestertickets
Der Semesterbeitrag ist unabhängig von der Beurlaubung weiter zu entrichten. Allerdings kann beim Semesterticket-Härtefond die Rückerstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket beantragt werden. Den Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets finden Sie hier.
Bei einem Auslandsaufenthalt von zwei Semestern besteht ferner die Möglichkeit der Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages.
Mobilitätszuschuss
Die Erasmus+ Studierenden erhalten für ihre Zeit im Ausland (mindestens drei Monate) einen sogenannten Mobilitätszuschuss. Dieser Zuschuss bewegt sich in einem Rahmen von 490€ bis 600€ pro Monat und dient der Deckung der Reisekosten, des Lebensunterhalts und der Sprachvorbereitung. Auch BAföG-Empfänger/innen haben in gleichem Umfang wie Nicht-Bafög-Berechtigte einen Anspruch auf den Erasmus+-Mobilitätszuschuss.
Erasmus-Mobilitätszuschuss 2022/2023 sowie 2023/2024
Ländergruppe 1: 600 € pro Monat (20 € pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: 540 € pro Monat (18 € pro Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 490 € pro Monat (16,30 € pro Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Die finanzielle Förderung beträgt in allen Ländergruppen:
max. 4 Monate bei Aufenthalten von 1 Semester
max. 8 Monate bei einem Aufenthalt von 2 Semestern
max. 3 Monate bei Aufenthalten von 1 Trimester
max. 6 Monate bei Aufenthalten von 2 Trimestern
max. 9 Monate bei Aufenthalten von 3 Trimestern
Somit können Aufenthalts- und Förderdauer voneinander abweichen. Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen.
Näheres finden Sie hier.
Auslandsförderung nach dem BAföG
Es empfiehlt sich, einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dies gilt für BAföG-Berechtigte und -Nichtberechtigte gleichermaßen. Das Auslands-BAföG birgt aufgrund der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung mehrere Vorteile. Zum einen werden zusätzliche Mittel für Reisekosten und ggf. ein Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung in Form von Zuschüssen bereitgestellt; diese brauchen später nicht zurückgezahlt werden. Zum anderen können die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten würden.
Hinweis: Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Der Antrag auf Auslands-Bafög ist sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts bei der zustän-digen Behörde zu stellen ist.
Informationen rund um die Förderung und Antragstellung finden Sie hier.
Stipendien
Schließlich besteht die Möglichkeit der Finanzierung des Auslandsaufenthaltes durch ein Stipendium. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind sehr unterschiedlich und können nicht allgemein beantwortet werden.
Eine Auflistung der Stipendiengeber sowie allgemeine Informationen zum Thema Stipendum hält die Universität Hamburg im Bereich Internationales für Sie bereit.
Auch das Studierendenwerk bietet eine große Auswahl an äußerst interessanten Informationen.