Sprachkenntnisse
Bei der Abgabe der Bewerbung wird ein Sprachnachweis Level B1 (in der Unterrichtssprache) verlangt. Dieser Nachweis ist im Sprachenzentrum der Uni Hamburg zu erhalten.
Ihr müsst überlegen, ob an Sprachkursen teilgenommen werden soll (dann müsst ihr vor Semesterstart am großen Einstufungstest teilnehmen) oder ob ihr nur einen Sprachnachweis/Sprachzeugnis wollt.
Bitte ganz unten bei Sprachzeugnis nachschauen. Eine große Bitte des Sprachzentrums: dieses Sprachzeugnis bitte nicht in letzter Minute ablegen, sondern so früh als möglich im Semester!
Bei der Immatrikulation in der Partneruniversität wird Level B2 erwartet. Entsprechende Sprachkurse sind auch im Fachsprachenzentrum belegbar.
Um dem Unterricht im Ausland folgen zu können, sollten juristische Fachbegriffe gelernt werden! Dazu gibt es entsprechende Wörterbücher (englisch-deutsche juristische Fachbegriffe usw.).
Auch über das Tandemprogramm des Piasta können Sprachkompetenzen verbessert werden.
https://www.uni-hamburg.de/piasta/sprachen-erleben/sprachtandem.html
dazu gibt es auch Sprachcafés:
https://www.uni-hamburg.de/piasta/sprachen-erleben/sprachcafe.html