Bewerbungsverfahren
Auswahl des Landes und der Hochschule
Zunächst wählen Sie eine Hochschule unter den Partneruniversitäten der juristischen Fakultät aus, an der Sie ihren Auslandsaufenthalt absolvieren möchten. Beachten Sie hierbei die angegebenen Möglichkeiten bezüglich Dauer und Anzahl der Auslandssemester. Es können/sollen bis zu 5 Universitäten gewählt werden, wobei Sie bereit sein müssen auch jeden Platz anzunehmen. Also bitte nicht "einfach irgendetwas" eintragen!
Bewerbung beim Erasmus-Beauftragten
Das Bewerbungsverfahren wird online gemacht. Das Bewerbungsportal ist immer vom 1. Dezember - 31. Januar geöffnet.
Dazu gehen Sie bitte über die Uni-Hauptseite zur Bewerbung.
In dem Bewerbungsformular ist der Punkt: "Möchten Sie fewer opportunities beantragen".
Das trifft zu bei folgenden Studierenden und kann rückwirkend nicht geändert werden:
Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich.
Infoblatt fewer opportunities (Top Ups)
Es wird Ende Februar eine Liste mit Restplätzen ausgehängt. Dort heißt es dann: "First come, first serve".
Mobility Online Portal
- Das Bewerbungsformular ausfüllen und online übermitteln.
- Es gibt sofort eine Antwort-E-Mail vom System. Darin ist ein neuer Link, diesen Link bitte als Lesezeichen in den Favoriten abspeichern.Ab jetzt loggen Sie sich bitte mit Ihrer STiNE-Kennung ein.
- Erneut (über den neuen Link) einloggen und die Anhänge hochladen.
Bis spätestens zum 31.01. müssen alle Anhänge hochgeladen werden.
Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zur Onlinebewerbung.
Zwei bis drei Wochen später erhalten Sie Rückmeldung darüber, ob Sie den gewünschten oder ggf. einen anderen Platz erhalten haben.
Achtung: Der 31. Januar ist die maßgebliche Bewerbungsfrist für das ganze akademische Jahr. Das heißt, auch für diejenigen, die im Sommersemester ins Ausland gehen wollen, ist der 31. Januar der letzte Abgabetermin (Bewerbungsende 31.01.2023 gilt für das akademische Jahr 2023/2024 und für das Sommersemester 2024).
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Motivationsschreiben (auf deutsch und nicht mehr als 1 Seite)
- Lebenslauf
- Zwischenprüfungszeugnis (falls es bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, dann bitte einen STiNE-Notenausdruck)
- Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse für das Sprachlevel B1 der jeweiligen Unterrichtssprache (entweder nehmen Sie ein bereits vorliegendes Testergebnis, bitte nicht älter als 2 Jahre, oder Sie gehen ins Sprachenzentrum. Dort können Sie einmal pro Semester und pro Sprache ein Sprachzeugnis erwerben. Bereiten Sie sich also bitte entsprechend darauf vor!
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- vorläufiges Learning Agreement
Bitte am PC ausfüllen! Gehen Sie auf die Homepage ihrer 1. Wahl-Universität, suchen Sie dort nach Vorlesungen für Erasmus-/Gaststudierende und überlegen sich, welche Veranstaltungen Sie wählen möchten. Alles eintragen, unterschreiben und dann per e-mail von Frau Lasczewski unterschreiben lassen und erst dann hochladen! Dieses Learning Agreement (LA) ist unverbindlich, es ist nur für die Bewerbung. Tragen Sie bitte Kurse im Wert von 30 ECTS ein. Da in den seltensten Fällen die Kurse für die kommenden Semester schon feststehen, orientieren Sie sich bitte an den vergangenen Semestern.
Registrierung an der Partnerhochschule
Nachdem Sie den Erasmusplatz angenommen haben, werden Sie von mir an der entsprechenden Partneruniversität gemeldet (nominiert). Im Normalfall meldet sich die Gastuni per e-Mail bei Ihnen und teilt die nächsten Schritte mit. D.h. Sie müssen sich dann bei der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule registrieren bzw. einschreiben. Das Verfahren ist von Universität zu Universität unterschiedlich, wird jedoch meist auf der Website der jeweiligen Partneruniversität erläutert. Teilweise verschicken die Universitäten die notwendigen Formulare auch per Post. Um nicht eventuelle Fristen zu verpassen, ist es zu empfehlen, die jeweilige Website der Partneruniversität regelmäßig zu besuchen und ggf. eine E-Mail an den Programmbeauftragten der Universität im Ausland zu schicken.
Viele Universitäten verlangen bei der Registrierung einen Sprachnachweis Level B2!!
Rücktritt
Ein etwaiger Rücktritt von der Bewerbung ist für die Partneruniversitäten, die Dozenten und Dozentinnen und die Programmbeauftragten mit erheblichem Aufwand verbunden. Auch aus Gründen der Fairness den anderen Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber sollte eine Anmeldung gut überlegt sein und nur dann durchgeführt werden, wenn Sie sich sicher sind, ein oder zwei Semester im Ausland verbringen zu wollen und zu können. Falls dennoch aus wichtigen Gründen eine Abmeldung erforderlich ist, ist die Rücktrittserklärung schriftlich und persönlich bei Frau Martina Lasczewski und ggf. auch bei der Partneruniversität einzureichen.