Sprachenzentrum
Das Sprachenzentrum bietet auch rechtswissenschaftlich ausgerichtete Englischkurse an. Die Kurse unterscheiden sich hinsichtlich der notwendigen Vorkenntnisse. Um sicherzustellen, dass Sie einen für Ihr Niveau geeigneten Kurs besuchen, sind Einstufungstests für die Teilnahme obligatorisch. Beachten Sie aus diesem Grund bitte neben den Anmeldefristen für die Kurse, auch die Termine für die Einstufungstests.
Weitere Informationen (inklusive des Termins für die obligatorischen Einstufungstests) finden Sie hier.
Informationen zur Veranstaltungsanmeldung über STiNE
Das Sprachenzentrum bietet im Sommersemester 2022 folgende Veranstaltungen an, die sich speziell an Studierende der Rechtswissenschaft richten und als Fremdsprachennachweis in Betracht kommen:
05-819 Englisch: "Reading & Interpreting Legal Documents"
Dozent Robert Craig Steenkamp
Niveau B2/C1
05-820 Englisch: "The U.S. Supreme Court: Cases and Controversies"
Mo 14:15-15:45 Uhr, Benjamin Feddersen
Niveau C1
Um sich für diese Veranstaltung anmelden zu dürfen, ist ein bereits bestandener Einstufungstest mit dem entsprechenden Niveau obligatorisch (B2 oder C1 je nach Seminar). Für C1-Seminare kann man sich auch durch erfolgreiches Abschließen eines B2-Seminars qualifizieren. Die letzte Einstufungsmöglichkeit findet am Anfang des Semesters statt. Absolventen der VHS-B1.3-Kurse müssen einen gesonderten Antrag beim Fachsprachenzentrum stellen. Anmeldungen ohne den Nachweis eines bestandenen Einstufungstests werden gelöscht.