Teilzeitstudium
Gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg vom 30. Juni 2005, zuletzt geändert am 22. Oktober 2009 (siehe Anhänge XII und XIII), können Sie, wenn Sie »aus wichtigem Grund nachweislich nicht Ihre volle, mindestens aber die Hälfte Ihrer Arbeitskraft dem Studium widmen können, auf Antrag als Studierende bzw. Studierender mit Teilzeitstatus immatrikuliert werden«.
Mit der Immatrikulation als Studierende bzw. Studierender mit Teilzeitstatus besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Bereitstellung eines besonderen Lehr- und Studienangebots, d. h. es gibt keinen auf ein »Teilzeitstudium« ausgerichteten konkreten Studienplan. Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in den Teilzeitstatus und umgekehrt ist bei Studienbeginn und jeweils mit der Rückmeldung möglich.
Bei einem Studium im Teilzeitstatus verlängern sich die Fristen und Termine für die Ablegung von Prüfungen nach der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 7. Juli 2021 und 20. Oktober 2021 (siehe Anhang I), in der Weise, dass jedes anerkannte Teilzeitstatussemester als 0,5 Fachsemester gezählt wird.
Bei Antragstellung muss »ein wichtiger Grund« für die Immatrikulation als Studierende bzw. Studierender mit Teilzeitstatus vorliegen. Dies ist in der Regel der Fall
- bei einer Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden;
- bei der notwendigen Betreuung oder Pflege eines Kindes (unter 18 Jahren) oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg;
- bei Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzen, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist.
Der Wegfall eines wichtigen Grundes ist der Hochschule unverzüglich mitzuteilen. Wird die Mitteilung schuldhaft versäumt, wird die Immatrikulation als Studierende bzw. Studierender mit Teilzeitstatus rückwirkend aufgehoben.
Der Antrag auf Immatrikulation als Studierende bzw. Studierender mit Teilzeitstatus muss (zum Wintersemester bis zum 30. Juni und zum Sommersemester bis zum 31. Januar) online über STiNE gestellt werden. Mit dem Antrag müssen entsprechende Nachweise (z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Geburtsurkunde des Kindes, Meldebescheinigung, ärztliches Gutachten) im Antragsformular hochgeladen werden.
Anträge, die nach Semesterbeginn eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet. Weitere Informationen zum Teilzeitstatus erhalten Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/teilzeitstudium.html
Während des Teilzeitstatus fällt der Semesterbeitrag in voller Höhe an. Achtung: Studierende im Teilzeitstatus erhalten kein BAföG.