Überschreiten der Regelstudienzeit
Sollten Sie die Regelstudienzeit von zehn Semestern überschritten haben, müssen Sie innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit (demnach im 11. oder spätestens 12. Semester) an einer Studienfachberatung teilgenommen haben, wenn Sie nicht bis zum Ablauf dieses Zeitraums die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt oder sich zu einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich angemeldet haben. Andernfalls droht die Exmatrikulation im Sinne von § 42 Absatz 2 Nr. 7 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG).
Wegen der Teilnahme an einer Studienfachberatung wenden Sie sich bitte an charlotte.themar"AT"uni-hamburg.de.