Hinweis
Der Antrag kann gerne formlos per Mail erfolgen. Erforderlich ist eine Auflistung der Kurse die sie belegt und abgeschlossen haben. Belegen Sie die Auflistung mit einem Ausdruck Ihrer Prüfungsleistungen aus STiNE und ggf. einer Kopie des Bescheides, des Justizprüfungsamtes, wenn Sie den Nachweis im Ausland oder im Rahmen eines Moot-Courts erworben haben. |