Die Beschwerdestelle steht Ihnen zur Beratung und Vermittlung bei Fragen und Konfliktfällen im Zusammenhang mit Prüfungen im Studium zur Verfügung. Sie arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Die Beschwerdestelle ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, Remonstration bzw. Widerspruch gegen den Ablauf oder das Ergebnis einer Prüfung einzulegen. Sie soll nicht an deren Stelle treten und sie wird auch nicht als Revisionsinstanz tätig. Bei Beschwerden über die Prüfungsdurchführung oder über Prüfungsergebnisse sollten Sie immer zuerst mit der verantwortlichen Lehrperson bzw. der Prüferin oder dem Prüfer sprechen. Führt dieses Gespräch zu keiner Einigung, kann Widerspruch bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingelegt werden. Nur über einen solchen förmlich beim Prüfungsausschuss eingelegten Widerspruch kann eine rechtliche Überprüfung und ggf. Korrektur der angefochtenen Entscheidung veranlasst werden. Wer die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Studiengangs Rechtswissenschaft ist, erfahren Sie hier.