Servicepoint Klausuren (ehemals Ausgabestelle für Klausuren und Hausarbeiten)
Die Zuständigkeit für den Servicepoint Klausuren wechselt vollständig vom Studienmanagement an die Lehrstühle. Diese organisieren künftig sowohl die Ausgabestelle als auch den weiteren Prozess der Einsichtnahme.
Einsichtnahme in Klausuren ab dem WiSe 2025/26
Mit der Einführung des integrierten LL.B. werden Klausuren, die ab dem WiSe 2025/26 geschrieben werden, nicht mehr ausgegeben, sondern zur Einsichtnahme kurzfristig entliehen. Dies hängt damit zusammen, dass Ihre Klausuren nun studienbegleitende Prüfungsleistungen sind, die im Rahmen eines Bachelorstudiengangs erbracht werden und somit von der Fakultät für fünf Jahre aufbewahrt werden müssen.
Daher stellen die Noteneintragungen in STiNE Ihrer bewerteten Klausuren und Hausarbeiten der Grund- und Aufbauphase nun auch Verwaltungsakte dar, was für Sie bedeutet, dass Sie innerhalb eines Jahres mittels Widerspruchs gegen die bewertete und benotete Modulprüfung vorgehen können. Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Damit Sie ihre Voten und die Bewertung besser nachvollziehen können, werden wir Ihnen Ihre Klausuren über den Servicepoint Klausuren (die ehemalige Ausgabestelle für Klausuren) zu festen Öffnungszeiten zur Verfügung stellen. Sie finden den Servicepoint Klausuren im Foyer der Schlüterstraße links neben dem Raum der Fachschaft.
Bitte bringen Sie zum Termin für die Einsichtnahme folgende Unterlagen mit:
- Den vollständig ausgefüllten „Leihschein“ für die Einsichtnahme
- Ihren Lichtbildausweis als Pfand (es werden ausschließlich Personalausweise oder Führerscheine angenommen).
Sobald Ihnen Ihre Klausur/Ihre Klausuren ausgehändigt wurden, können Sie davon Fotos machen oder sie abfilmen und in Ruhe einsehen. Hierzu können Sie in die ZBR gehen, in die Mensa oder an einen anderen Ort, wo Sie Platz und Ruhe finden.
Bitte bringen Sie die Klausur/en unbedingt am selben Tag wieder zum Servicepoint Klausuren zurück! Die Voten gehören zur Klausur und müssen daher ebenfalls nach der Einsichtnahme wieder zurückgegeben werden.
Möchten Sie für eine andere Person die Einsichtnahme vornehmen, benötigen wir dafür neben dem Leihschein eine Vollmacht. Dafür werden Kopien beider an der Vollmacht beteiligten Personen benötigt.
Die Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich; dafür benötigen wir:
- Eine schriftliche Vollmacht
- Die Kopie des Lichtbildausweises der/des Studierenden
- Den eigenen Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person als Pfand (es werden ausschließlich Personalausweise oder Führerscheine angenommen)
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind so geregelt, dass Sie in der ersten Hälfte Klausuren zur Einsichtnahme abholen können. Die zweite Hälfte der Öffnungszeit ist ausschließlich für die Rückgabe vorgesehen. So möchten wir die Studierendenströme besser organisieren und sie zügiger bedienen können. Wir möchten auch anregen, dass Studierende, die ihre Klausur bestanden und keinen Widerspruch einlegen möchten, ihre Klausur möglichst spät einsehen, um anderen Studierenden, die eventuell ein dringenderes Interesse haben, den Vorrang zu lassen. Damit würden sich die Öffnungszeiten zeitlich entzerren und lange Schlangen vermieden werden.
Der Servicepoint Klausuren hat für Sie wie folgt geöffnet:
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Januar |
Februar | März | April | Mai | Juni |
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• Mi 13-15 |
• Mi 13-15 |
• Mo 12-15 |
• Mo 12-15 |
• Di 11-13 • Mi 13-15 |
• Mi 13-15 |
| Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
|
• Mi 13-15 |
• Di 11-13 • Mi 13-15 |
• Mo 12-15 • Di 11-14 • Mi 13-16 • Do 9-12 |
• Di 11-13 • Mi 13-15 |
• Di 11-13 |
• Mi 13-15 |
Abholung von Klausuren, die vor WiSe 2025/26 geschrieben wurden
Die Abholung von Prüfungsleistungen am Servicepoint Klausuren ist nur noch für Klausuren möglich, die vor dem WiSe 2025/26 geschrieben wurden (bzw. die noch dem SoSe 2025 zugerechnet werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte vorher einen Abholtermin unter:
ausgabestelle.rw"AT"uni-hamburg.de
Damit wir Ihre Anfrage von Anfang an gut zuordnen können, beachten Sie dabei bitte folgende Punkte:
Geben Sie im Betreff bitte an: Name – Matrikelnummer – Fach – WiSe/SoSe (Jahr) und ggf. die Ergänzung GSR oder HEX.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
- Die vollständig ausgefüllte Empfangsbestätigung
- Ihren Studierendenausweis
- Ihren Lichtbildausweis
Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich; dafür benötigen wir:
- Eine schriftliche Vollmacht
- Die Kopie des Lichtbildausweises der/des Studierenden
- Den eigenen Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
Wichtig ist ebenfalls, dass Anfragen zur Klausurabholung nur dann bearbeitet werden, wenn sie von der Uni-Mailadresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) gesendet werden.
Noch eine Bitte: Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Sollten Sie verhindert sein, informieren Sie uns vorher per E-Mail (ebenfalls an: ausgabestelle.rw"AT"uni-hamburg.de). Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann die Abholung nicht mehr garantiert werden.