Mündliche Prüfung
Für Studierende, die nach Inkrafttreten der neuen SPO, d.h. nach dem 13.12.2021 zur SPB-Prüfung zugelassen wurden, gilt folgende Regelung:
Die Ladung zur mündlichen SPB-Prüfung erfolgt von Amts wegen. Eine Zulassung zur mündlichen SPB-Prüfung setzt voraus, dass die SPB-Klausur geschrieben und die SPB-Hausarbeit mit mindestens 4,0 Punkten bewertet worden ist.
Das bedeutet, dass das Prüfungsamt zunächst die Zulassungsvoraussetzungen prüft, sich mit der Prüfungskommission abstimmt und einen zeitnahen Termin findet. Sollte kein zeitnaher Termin zustande kommen, kann durchaus der Fall eintreten, dass eine Ladung zur mündlichen SPB-Prüfung erst erfolgt, nachdem auch das SPB-Klausurergebnis bereits vorliegt.
Wenn Sie sicherstellen wollen, erst nach dem Vorliegen des SPB-Klausurergebnisses von Amts wegen zur mündlichen SPB-Prüfung geladen zu werden, müssen Sie in dem Antrag auf Zulassung zur SPB-Prüfung ankreuzen, dass Sie erst nach Vorliegen des SPB-Klausurergebnisses geladen werden möchten.
Für Studierende, die vor Inkrafttreten der neuen SPO, d.h. vor dem 13.12.2021 zur SPB-Prüfung zugelassen wurden, gilt folgende Regelung:
Die Ladung zur mündlichen SPB-Prüfung erfolgt von Amts wegen, sofern der ermittelte Durchschnittswert aus den Ergebnissen der SPB-Hausarbeit und der SPB-Klausur mindestens 3,58 Punkte beträgt.
Wenn Sie sicherstellen wollen, bereits vor Vorliegen des SPB-Klausurergebnisses und der mit mindestens 4,0 Punkten bestandenen SPB-Hausarbeit von Amts wegen zur mündlichen SPB-Prüfung geladen zu werden, können Sie einen entsprechenden formlosen Antrag von Ihrer UHH-E-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de, E-Mails von privaten E-Mail-Accounts werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt) an das Prüfungsamt (pruefungsamt.jura@uni-hamburg.de( pruefungsamt.jura"AT"uni-hamburg.de)) senden.
Für alle Prüflinge der Schwerpunktbereichsprüfung gilt Folgendes:
Zur Ermittlung des Durchschnittswerts 3,58 wird die Note der SPB-Hausarbeit mit dem Faktor 12,25 und die Note der SPB-Klausur mit dem Faktor 8,75 multipliziert. Die beiden Ergebnisse werden addiert und durch 21 geteilt.
Die mündliche SPB-Prüfung kann als Gruppenprüfung mit bis zu fünf Prüflingen durchgeführt werden. Sie dauert mindestens 15 Minuten pro Prüfungskandidat. Die Prüfungskommission, bestehend aus zwei Prüfenden, entscheidet über die Bewertung der in der mündlichen SPB-Prüfung erbrachten Leistungen.
Wenn die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nach dem Ergebnis der mündlichen Prüfung nicht mindestens 4,00 Punkte beträgt, kann die mündliche SPB-Prüfung einmal wiederholt werden.
Hilfsmittelverfügung (PDF)