Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung errechnet sich wie folgt:
Die Punktzahl der Hausarbeit ist mit dem Faktor 12,25, die Punktzahl der Klausur mit dem Faktor 8,75 und die Punktzahl der mündlichen Prüfung mit dem Faktor 9,00 zu multiplizieren. Die Summe der (so errechneten) Punktzahlen ist durch 30 zu teilen.
Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4,00 Punkte beträgt.
Eine Wiederholung der Schwerpunktbereichsprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.