Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Nach § 13 SPO vom 19. Juni 2013, zuletzt geändert am 13. Dezember 2017, werden auf Antrag Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg oder nicht im gegenwärtigen Studiengang erbracht worden sind, anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den nach dieser Ordnung zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das entsprechende Antragsformular (PDF).