Prüfungsunfähigkeit
Zwischenprüfung
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Zulassung ab dem 01.04.2014
Zulassung bis einschließlich 31.03.2014
Dieser Bereich betrifft alle Studierenden, die ihre Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung bis einschließlich 31.03.2014 beantragt und einen entsprechenden Zulassungsbescheid erhalten haben. Ab dem SoSe 2016 gelten für das weitere Prüfungsverfahren die Regelungen der Studien-und Prüfungsordnung vom 19.Juni 2013 in der jeweiligen Fassung.