Lernstrategien
Lernstrategien gegen das Vergessen: Memorierung als Effekt der Strukturbildung
Strukturverständnis hilft nicht nur dabei, neue Informationen schneller begreifen und in den vorhandenen Strukturen einordnen zu können, sondern die Verknüpfung mit bestehenden Strukturen erleichtert auch das Behalten der verknüpften Inhalte wesentlich. Je vielfältiger neue Inhalte an bestehende Strukturen anknüpfen können, desto mehr stabilisieren die Strukturen sich gegenseitig und desto einfacher und nachhaltiger lassen diese Inhalte auch nach längerer Zeit abrufen. Ein solches Strukturverständnis entsteht im Wesentlichen über die Herstellung von Zusammenhängen, etwa durch kritisches Prüfen. Tiefenlerner begreifen mit anderen Worten neue Inhalte durch ihr strukturbildendes Interesse für Zusammenhänge tendenziell schneller und behalten die Inhalte besser.
Indem sämtliche der bisher vorgestellten Lerntechniken auf die eine oder andere Weise auf die Herstellung von Zusammenhängen und Strukturbildung angelegt sind, begünstigen sie die Memorierung. Sie lassen sich also auch als sog. Mnemotechniken oder Memorierungstechniken verstehen. Mind-Maps und Concept-Maps zwingen bei ihrer Erstellung bereits zur Strukturbildung. Die Visualisierung der Struktur erleichtert das Behalten zusätzlich. Gleiches gilt für Karteikarten, die zudem zur gezielten Wiederholung genutzt werden können. Lesetechniken, die durch eine schrittweise Abschichtung (Überblick verschaffen; Fragen stellen; im Hinblick auf diese Fragen lesen, exzerpieren und wiederholen) auf Strukturbildung zielen, begünstigen ebenfalls das nachhaltige Verknüpfen der gelesenen Inhalte.
Strukturierung und Visualisierung verbessern also die Gedächtnisleistung. Wo Inhalte detailreich und unverbunden nebeneinanderstehen, fällt das Lernen schwer. Memorierungstechniken stellen deshalb künstlich Zusammenhänge her und erleichtern dadurch das dauerhafte Behalten. Schließlich lassen sich einige Tipps zum effizienten Lernen als Faustregeln zusammenfassen.
Strukturierung als Gedächtnisstrategie
Wie eingangs bereits erläutert, hängt das Lernen eng mit dem Anknüpfen, Einordnen und Strukturieren zusammen – es gilt, neue Informationen an bereits vorhandenes Wissen zu knüpfen.
a) Strukturieren beim Lesen von Texten
Dies kann man sich zunutze machen, indem man beim Lesen eines Buches zunächst Inhaltsverzeichnis, Überschriften, Einleitungen und dann den Rest eines Texts liest – genau dieses Vorgehen machen sich auch einige Lesetechniken zunutze. Auf diese Weise wurde für die neuen Informationen bereits eine Art Regal gebaut, in die diese einsortiert werden können. In diesselbe Sparte gehört auch das „Prinzip Kettensäge“, nach dem zerlegt werden soll, was das Zeug hält und zwar das Thema danach, je komplizierter es ist. Das bedeutet, dass die Struktur, die hinter dem Thema steht, in Erfahrung gebracht werden muss. Genauso verhält es sich mit sich wiederholenden Mustern oder Regeln.
Versuchen Sie, die (versteckten) Regeln und Muster zu finden, die hinter dem Problem, den Informationen, usw. liegen. Die Elaboration des Inhalts durch Strukturierung und Visualisierung funktioniert gut mittels Mind-Maps, Concept-Maps und Karteikarten.
b) Strukturieren beim Erlernen von Rechtsgebieten: Stufenprinzip
Besonders gehirngerecht lernt man nach dem Stufenprinzip. Man erarbeitet sich eine gute Grundlage und baut darauf auf – auch ein Haus würde man schließlich nicht ohne ein gutes Fundament bauen können. Das bewusste und systematische Einteilen eines Rechtsgebietes oder einzelner Teilbereiche hilft, beim Lernen den Überblick zu behalten und die neu erschlossenen Inhalte sicher und dauerhaft einordnen zu können. So lassen sich etwa Deliktsgruppen im Strafrecht systematisch und stufenweise lernen, indem zunächst Näheres zur Art des Delikts (etwa Erfolg oder Gefährdung; Unternehmensdelikt; eigenhändiges Delikt; Amtsdelikt) und zum geschützten Rechtsgut (etwa Körper, Gesundheit, Vermögen, Eigentum) herausgestellt wird. In einem zweiten Schritt kann die Struktur des Tatbestands erarbeitet werden (Grunddelikt, Qualifikation, Erfolgsqualifikation oder Regelbeispiel; unterschiedliche Varianten des Tatbestands und einzelne Tatbestandsmerkmale). Dann könnten vertiefend die Definitionen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen erlernt werden; inhaltlich spiegeln diese Definitionen bereits den Schutzzweck/das Schutzgut des Delikts und die Funktion des jeweiligen Merkmals innerhalb der Normstruktur wider. Diese vergleichsweise wenigen Schritte (Deliktsart; Schutzgut, Tatbestandsstruktur und grundlegende Definitionen) versetzen bereits in die Lage, das einzelne Delikt auf ganz unterschiedliche Fälle sinnvoll und fundiert anwenden zu können, also mit ansprechender Argumentation gute Klausuren schreiben zu können. Auf diese schrittweise erarbeitete Grundstruktur können dann Standpunkte zur Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale („Meinungsstreitigkeiten“) oder punktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Detailfragen einfacher verstanden, sicher eingeordnet und dauerhaft abgespeichert werden (Wie viele Personen sind eine Bande? Wann setzt der erpresserische Menschenraub eine stabilisierte Bemächtigungslage voraus und wann liegt sie vor? Welche Einschränkungen ergeben sich beim Mordmerkmal der Heimtücke? Wie ermittle ich einen Schaden beim unechten Erfüllungsbetrug?). Wer umgekehrt ohne ein gesichertes Verständnis der Grundstrukturen mit den Detailfragen anfängt, versteht zum einen den Sinn hinter den einzelnen Schlagworten („unechter Erfüllungsbetrug“) nicht, kann sich dadurch die einzelnen, uferlosen Details nur schwer merken und vor allem in der Klausur, deren Sachverhalt eben regelmäßig nicht genau einem bekannten Musterfall entspricht, nicht sinnvoll argumentieren. Die Kenntnis der neuesten Rechtsprechung hilft mit anderen Worten wenig, wenn man die Grundprinzipien und Grundlagen des Rechtsgebietes nicht verstanden hat:
Visualisierung
60 % aller Informationen, die das Gehirn verarbeitet, sind Bilder. Dies kann man sich auch im Jura-Studium zunutze machen. Je abstrakter und komplexer der Stoff ist, umso mehr sollte man sich ihn veranschaulichen.
a) Graphische Übersichten beim Lernen
Graphische Übersichten beim Lernen zwingen zum einen zum Strukturieren und bereiten zum anderen die Struktur sehr übersichtlich und lernfreundlich auf. Dies ist als Mind-Map möglich, kann aber auch anders hierarchisch strukturiert dargestellt werden.
Zum Vergleich hier nun Darstellung des Verwaltungsakts, § 35 VwVfG
b) Visualisierung in der Falllösung: Personenskizze und Zeitstrahl
Bevor man einen Fall löst, ist es sinnvoll, sich auch hier eine Übersicht über den Sachverhalt zu verschaffen. Besonders im weiteren Verlauf des Studiums (Sachenrecht!) kann man sonst leicht den Überblick verlieren, wenn z.B. mehr als zwei Personen involviert sind. Es gilt also herauszufiltern:
Wer hat wie gehandelt, wie stehen die Personen zueinander, wie war die zeitliche Abfolge, etc.?
Diese Informationen gilt es dann graphisch darzustellen. Entweder durch einen Zeitstrahl und/oder eine Darstellung der (rechtlichen) Beziehungen der Personen zueinander.
Zusammenhänge künstlich herstellen: Memorierungstechniken
Wo das Erlernen von Detailwissen oder Definitionen erforderlich ist, ohne dass die einzelnen Elemente in einem lernfreundlichen Zusammenhang stehen, kann es sinnvoll sein, einen solchen Zusammenhang auf die eine oder andere Weise künstlich herzustellen. Hierin liegt der Ansatz von Gedächtnistechniken oder sog. Memorierungstechniken, die den Lerninhalt im Hinblick auf die Funktionsweise des Gehirns und der Wissensgenerierung aufbereiten und so die Aufnahmefähigkeit und Kapazität über das gewohnte Maß hinaus steigern.60 Merktechniken helfen also nicht, Inhalte zu verstehen, sondern stellen mehr oder weniger künstliche Verbindungen zwischen Inhalten her, um das Abspeichern zu erleichtern.
a) Funktionsbilder
Mit Hilfe von Funktionsbildern kann man komplexe Prinzipien in Bilder zerlegen und sie auf diese Weise besser erinnern (Bilder kann das Gehirn sich besser merken).
Bild: Wanderer mit großem Rucksack, Wanderer, der an eine Tür klopft = Forderung, vollgepackter Rucksack = akzessorische Sicherheit, z.B. Hypothek.
Ein jeder sollte sich eigene Bilder basteln. Besonders praktisch ist, dass man die Bilder auch an anderen Stellen und in anderen Rechtsgebieten wiederverwenden kann. So bleibt die Forderung ein Wanderer, egal an welcher Stelle er auftritt. Die Bilder können auch in die Bilderketten eingebaut werden.
b) Initialisierungstechnik
Mittels der Initialisierungstechnik kann man sich mehrere (zusammengehörige Begriffe) anhand ihrer Anfangsbuchstaben (= Initialen) merken. Die fünf Prinzipien des Sachenrechts sind in Wahrheit Spaghetti:
P - Publizität
A - Abstraktion
S - Spezialität
T - Typenzwang
A - Absolutheit
Die Beweismittel der StPO mutieren so z.B. zum Tier:
Z - Zeuge
B - Beschuldigteneinlassung
S - Sachverständige
A - Augenschein
U - Urkunde
Im Zivilprozess verliert das B einen Kreis = Parteivernehmung.
Was Wahlen angeht, so kann man sich ruhig mal einen Schluck auf unser GG genehmigen (Wahlgrundsätze) auf GG (erstsemestertauglich!):
A - Allgemein
U - Unmittelbar
F - Frei
G - Gleich
G - Geheim
Es gibt mehrere Fallgruppen strafrechtlicher Garantenstellung, hier kann das GRINGEL-Monster weiterhelfen: (erstsemestertauglich!):
In - Ingerenz
G - Gefahrengemeinschaft
EL - Enge Lebensbeziehung
Was den klassischen Grundrechtseingriff angeht, so kann man darauf ruhig mal einen fahren lassen: FURZ
F - Finales
U - Unmittelbares hoheitliches Handeln
R - Rechtswirkung nach Außen
Z - Zwang durchsetzbar
Der Gewerbebegriff im Handelsrecht kümmert sich um Senf, nicht mit Pasta, ist aber sonst ganz Italiener: SENFPATE
S - Selbstständige
E - Entgeltliche
N - Nicht
F - Freiberufliche
P - Planmäßige
A - (nach) außen (gerichtete)
T - Tätigkeit
E - (die) erlaubt (ist)
Der Handelsbrauch i.S.v. § 346 HGB ist kinderleicht zu merken, wie das Abc nämlich "abCdefg":
B - Bestehende
(C) - Übung unter (Caufleuten)
D - Dauerhafte
F - Freiwillige
G - Gleichmäßige
Die Voraussetzungen für die vertragliche Schutzwirkung zugunsten Dritter - LeGES:
G - Gläubigernähe
E - Erkennbarkeit
S - Schutzbedürfnis
Vielleicht kann der ein oder andere sich aus dem Musikunterricht noch an folgenden Spruch erinnern: Fritz bringt Esther Astern Des Gesandten. Um Tonleitern ging es damals. Oder vielleicht: „Mein Vater erklärt mir jeden Sonntag unseren Nachthimmel.“ Für die Reihenfolge der Planeten in unserem Sonnensystem, nachdem man entdeckt hatte, dass Pluto doch nicht dazu gehört: Der Spruch ist immer noch im Kopf? Das liegt daran, dass das Gehirn sich dumme Sprüche gerne merkt, ein Reim ist sogar noch besser. Manchmal reichen aber auch schon einfache Schlagworte:
- Vertrag vor Gesetz (ZR)
- „Verquadidelung“ = Reihenfolge der Anspruchsprüfung: Vertrag, Quasivertrag, Dingliche Berechtigung, Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung
- Täterschaft vor Teilnahme (StR)
- Kein Vertrag zulasten Dritter (SchR)
- Versuch, Klick Rücktritt (StR)
- Wer zuerst kommt, malt zuerst (sachenrechtliches Prioritätsprinzip)
- AGBen prüft man wie man Austern isst – eine nach der anderen.
- Ist das Kindlein noch so klein, kann es trotzdem Bote sein. (Geschäftsfähigkeit eines Boten)
- Ei...er... die... vor... Reallasten hü...pf...en (Die sieben dinglichen Rechte: Es gibt sieben dingliche Rechte, die (mit Ausnahme des Erbbaurechts) in der Reihenfolge desMerkspruches im BGB geregelt sind: Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypotheken und Pfandrechte.
- Der Vater begattet die Gesellschafterin, die den Vorerben unentgeltlich verwahrt. (Wann gilt im BGB die eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB Fälle der Haftungsbeschränkung auf eigenübliche Sorgfalt. Die Haftungserleichterung genießen also Eltern: (§ 1664 I), Ehegatten (§ 1359), BGB-Gesellschafter (§ 708), Vorerben (§ 2131), und unentgeltliche Verwahrer (§ 690).)
- Ganz leicht vergisst man den Kommanditist. Doch der Komplementär, der haftet ganz schwer.
- Beamter werden oder sein, stets greift § 54 (BeamtStG) ein. (Aufdrängende Sonderzuweisung im Verwaltungsrecht)
- Akzessorietät im Zivilrecht: Mit der Forderung Hand in Hand gehen über Bürgschaft, Vormerkung, Hypothek und Pfand.
- Wer bürgt, wird erwürgt.
- Dolus eventualis ist, wenn einem alles egal ist!
d) Bilderketten, Geschichten und Symbole
Schließlich bleibt noch die Möglichkeit, Inhalte durch Bilderketten, Geschichten oder Symbole zu verknüpfen. Bilderketten, Geschichten und Symbole können sehr effektive Eselsbrücken sein, erweisen sich aber teilweise auch als recht aufwändig.
Beim Lernen von Definitionen oder Prüfungsschemata kann sich die Technik der Bilderketten und Symbole eignen. Diese Methode arbeitet mit Reduktion und Aufwertung. Kurzanleitung:
- Wichtigste Begriffe herausfiltern
- Aus Stichwörtern Bilder machen (Phantasie!)
- Aus den Bildern eine Geschichte bauen
Beispiel:
Die körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB).
Die Geschichte:
Ein Mädchen übergibt sich in einen Messbecher, weswegen sie zum Arzt geht. Danach macht sie zu Hause eine kleine Spa Behandlung, um sich wieder besser zu fühlen. Beim Nägel lackieren erschrickt sie, als sie bei den Füßen ankommt – ihr fehlt nämlich plötzlich der Nagel auf dem großen Zeh – zum Glück kann sie trotzdem noch gehen und geht daher erst einmal in die Stadt, um sich etwas Schönes zu kaufen. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Also:
Übergeben = üble
Messbecher = unangemessen
Zum Arzt gehen = Behandlung
Spa = körperliches Wohlbefinden
Zehennagel fehlt = körperliche Unversehrtheit
Kann trotzdem noch gehen = Erheblichkeit
Ein weiteres Beispiel:
Überfall ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen. Welche Elemente benötigt man, um sich die Definition wieder herleiten zu können? „Plötzlich“, „unerwartet“, „Angriff“ und „Ahnungsloser“ sind hier die Begriffe, die es zu verpacken gilt.
Die Geschichte:
Der geplatzte Scheck
Der erboste Bankkunde läuft, den geplatzten Scheck in der Hand, durch die Haupthalle der Bank, vorbei an allen Warteschlangen. Mit geballter Faust klopft er gegen die Bürotür des Filialleiters, reißt sie gleich auf und hält diesem den Scheck unter die Nase. Der Filialleiter zuckt nur erschrocken mit den Schultern, weil er sich das auch nicht erklären kann.
Eine kleine Szene, wie man sie in einem Film oder auch im Leben erwarten kann.
Auflösung:
Der geplatzte Scheck = plötzlich
Die Warteschlangen = unerwartet
Klopfen mit geballter Faust = Angriff
Schulterzuckender = Ahnungsloser
Weiteres Beispiel:
Verfügung: Man stelle sich vor, ein einsamer Herr bestellt sich eine Dame vom Gewerbe. Als sie kommt, hebt er sie mit beiden Armen auf, trägt sie in sein Schlafgemach und die Geschichte nimmt ihren Lauf…
Eine Verfügung ist jede rechtsgeschäftliche Bestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung und inhaltliche Veränderung eines Rechts.
Die 10 Gebote des gehirngerechten Lernens
Erstes Gebot: Überblick verschaffen
• Wo befinde ich mich?
• Was gehört zu diesem Rechtsgebiet?
• Es hilft, sich ein erstes Grobraster zu bilden, in den der Rest eingeordnet wird
Zweites Gebot: Strukturieren
• mit gut gegliedertem und strukturiertem Material lernen
• selbst strukturieren
• Prüfungsschemata anfangs konsequent einhalten
• das lernende Gehirn braucht Struktur
Drittes Gebot: Reduktion
• Konzentration auf das Wesentliche
• Wenige Merkpunkte (Schlagworte) verinnerlichen
• Die Speicherkapazität des Kurzzeitgedächtnisses ist begrenzt, dagegen hilft die 20/80-Regel (Detailwissen wird (anfangs) meist wieder vergessen)
• Vermeiden, den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen
Viertes Gebot: Bekanntes als Aufhänger nutzen
• Lernstoff - so es irgend geht - an bekanntes Wissen anknüpfen
• Wissensnetz des Gehirns nutzen
• Auf Zusammenhänge und Unterschiede achten
Fünftes Gebot: Bilder als Klebstoff des Gehirns
• Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Bilder sind resistenter gegen Wissenszerfall als Worte
• Bilder können „Hilfsfäden“ im Wissensnetz sein
• Mehr Aufwand beim „Bauen“, dafür Zeitersparnis bei Wiederholung
Sechstes Gebot: mit mehreren Wahrnehmungskanälen arbeiten
• Visuelle-akustische-verbale Kanäle kumuliert nutzen
• Aktive Wissensreproduktion fördert intensivere Verarbeitung und Speicherung
• Anderen das Gelernte erklären (private AGs)
• Besprechen und abhören von Smartphones
• Aktive Anwendung: Falllösung üben
Siebtes Gebot: Emotionen nutzen
• Was emotional bewegt, kann man sich besser merken
• Ungewöhnliche Fälle vergisst man nicht so schnell wieder (Bsp. Katzenkönig- oder Sirius-Fall)
• Das betrifft natürlich auch Schlagworte und Ähnliches
Achtes Gebot: Weniger ist mehr
• Genügend Zeit für eine vernünftige Basis nehmen (Kein Pfusch am Bau, sonst stürzt er schnell wieder ein)
• Begrenzte Speicherkapazität des Kurzzeitgedächtnisses beachten – Interferenzen, also Überlagerungen ähnlicher Lerninhalte, meiden
• Regelmäßig genug Pause machen
Neuntes Gebot: Wiederholen
• Es ist essenziell, Gelerntes in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Anderenfalls war alle Mühe umsonst und das Gelernte ist dem Vergessen ausgesetzt.
• Es sollte in den Lernplan immer schon eine Zeit für die Wiederholung eingeplant werden.
Zehntes Gebot: Üben übt
• Es hilft in einer Klausur wenig, das Wissen nur parat zu haben, wenn man nicht gelernt hat, es anzuwenden. Daher sollte man immer nebenbei Klausuren schreiben, Fälle lösen und das Erlernte anwenden.